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SZENTPÉTERY, EMERICH: Das Urkundenwesen in Siebenbürgen. Das ungarische Urkundenwesen des Mittelalters gliedert sich vollkommen in das wetseuropäische Urkundenwesen ein; das Urkundenwesen Siebenbürgens bildete zur gleichen Zeit einen organischen Teil des ungarischen und stimmte mit ihm vollkommen überein. Nicht nur die Urkunden jener Behörden und Einrichtungen Siebenbürgens (Woiwode, glaubwürdige Orte, Städte usw.), die eine auf das ganze Gebiet Siebenbürgens sich erstreckende Urkundenpraxis hatten, waren in Sprache, Fassung und Ausstellung denen der in den übrigen Teilern Ungarns tätigen Urkundenaussteller gleich; dasselbe gilt auch von den innerhalb der drei «Nationen» (Ungarn, Székler, Sachsen) herausgegebenen Urkunden; selbst jener Teil der Rumänen, der sich zur Stufe der Schriftlichkeit in Rechtsangelegenheiten zu erheben vermochte, schloss sich dem ungarischen Urkundenwesen an, und übernahm seine Formen. Es ist daher nicht zu bezweifeln, dass sich das mittelälterliche Siebenbürgen samt den anderen Teilen Ungarns im Urkundenwesen der abendländischen Bildung anschloss. Die neuzeitlichen Zustände brachten keine wesentliche Veränderung. – Betrachten wir dagegen das gleichzeitige (mitteralterliche) Urkundenwesen der unmittelbar benachbarten südlichen und östlichen Länder, der Walachei und Moldau, so fallen folgende Tatsachen ins Auge. Das Urkundenwesen der Walachei und der Moldau beschränkte sich fast nur auf die Urkunden der Woiwoden. Der geringere Teil der Urkunden war an das westliche Ausland gerichtet und dieser Teil folgte – wahrscheinlich denen zu Liebe, an die sie gerichtet waren – in der Einrichtung grösstenteils den abendländischen Sitten. Der grössere und bezeichnendere Teil des Urkundenwesens jedoch, die in inneren Angelegenheiten herausgegeben Urkunden, sind in der Walachei und in der Moldau in slawonischer Sprache abgefasst, (in der Walachei mit mittelbulgarischem, in der Moldau mit westrussischem Grundzug) und zeigen in Fassung und Ausstellung starken byzantinischen Einfluss, zum grossen Teil mit bulgarischen und serbischer Vermittlung. Diese Urkunden weisen daher – neben den hie und da auftrachenden abendlänsichen Einflüssen – auf byzantinischer Grundlage ruhenden östlichen Charakter auf.
SZABÓ, STEFAN: Die Erhebung des Leibeigenen in den Adelstand. In der zweiten Hälfte des XVI. Jahrhunderts nahm die Erhebung in den ungarischen Adelstand durch Adelsbrief bedeutend zu. Da der grosse Teil der in den Adelstand erhobenen aus der Leibegenenklasse stammte, kam es zu einem Gegensatz zwischen dem königlichen Erhebungsrecht und dem Besitzerrecht des Gutscherren, dem der Leibeigene unterstand. Die Stände des Landtags waren bestrebt, dem Gutscherrn bei der Erhebung des Leibeigenen in den Adelstand gewissen Einfluss zu sichern. Die Ergebnisse dieser Bestrebungen zeigen sich in den gesetzartikeln 33 vom Jahre 1609, 22. vom Jahre 1622 und 30. vom Jahre 1630, die dem Gutscherrn bei der Schenkung von Adelsbriefen an Leibeigene immer grösseren Einfluss sicherten. Im Gesetzartikel 30. vom Jahre 1630 wurde infolge der Beschwerden der Stände festgelegt, dass der König den Leibeigenen nur mit Genehmigung des Gutscherrn und des Komitates in den Adelstand erheben darf. Damit kein entflohener Leibeigener widerrechtlich in den Besitz von etwa erworbenen Adelsrechten gelange, wurde bestimmt, dass der Adelsbrief in dem zuständigen Komitat verlautbart werde, sonst trat das Privileg nicht in Wirkung; auf diese Weise hatte der Gutsherr Gelegenheit Einspruch zu erheben. Ähnliche Bestimmungen traten in der ersten Hälfte des XVII. Jahrhunderts auch in Siebenbürgen in Geltung. Dies beweist, dass die diesbezüglichen Gesetzte organische Ergebnisse der gesellschaftlichen Entwicklung waren. Die Hauptepoche der Erhebung von Leibeigenen in den Adelstand war das XVII. Jahrhundert.
REISZIG, EDUARD: Die Familie Kanizsai im XV. Jahrhundert. Nach der Zusammenfassung der einschlägigen Literatur bietet Verfasser einen Abriss der Geschichte der Familie Kanizsai, die aus dem Geschlecht Osl (Osli) stammend, im Komitat Sopron (Ödenburg) ihrn Sitz hatte. Ihr Begründer Lorenz, Sohn Emerich Csornais, Obergespan der Komitate Zala und später Varasd erhielt 1321 das namengebende Schloss Kanizsa von Karl I. als königliche Schekung. Von seinen Söhnen wurde Johann 1346 bei der Bestürmung von Zara verwundet; Stefan, in den Jahren 1356–1375 Bischof von Agram, zeichnete sich als Diplomat von König Ludwig I. aus; Benedikt nahm 1347 an dem Kriegszug von Neapel Teil; Nikolaus, Sohn des Johann, war 1387 Obergespan der Komitate Vas (Eisenburg) und Sopron (Ödenburg), im Jahre 1388 aber zugleich Obergespan des Komitates Zala und bekleidete auch das Amt des Schatzmeisters. Sein Bruder, Johann, seit 1387 Erzbischof von Esztergom (Gran), wurde vom papst Bonifaz IX. zum Gesandten des päpstlichen Stuhles und zum Fürstprimas von Ungarn ernannt. Der jüngste Bruder, Stefan, seit 1392 Székler Gespan, wurde von König Sigismund zur Belohnung seiner im Feldzug gegen die Rumänien in den Jahren 1394–95 erworbenen Verdienste zum Obertürsteher (ianitorum regalium magister), 1398 aber zum Oberhofmeister ernannt. Die Familie lebte im XV. Jahrhundert in den Nachkommen des Schatzmeisters Nikolaus und des Türstehers Stefan weiter, und bildete zwei Zweigte. Die auf die Nachkommen von Nikolaus und seinen Brüdern bezüglichen Angaben folgen in der Fortsetzung.
Kj. J. L. behandelt die Genealogie der Familie Jeszenszky von Nagyjeszen, im XIII–XVI. Jh. einer der meist verbreiteten Familie in Ungarn und berichtigt die diesbezüglichen falschen Behauptungen der bisherigen Familienforschung. Verfasser weist nach, dass der Stammvater der Familie nicht der angeblich im XII., tatsächlich im XIII. Jahrhundert lebende Andreas Temérdek war, sondern Madija (Magya, Mágya), dessen Söne 1274 Jeszen als Gabe erhielten. Verfasser gibt die glaubwürdige Abstammung der Familie bis zum XV. Jahrhundert.
MISZELLEN. Samuel Sarlay stellt im Gegensatze zu den bisherigen Behauptungen der Familienforschung fest, dass die in der mittelaterlichen Geschichte Ungarns eine glänzende Rolle spielende Familie Garay 1528 nicht ausgestorben ist, sondern in zwei Nebenzweigen bis zum XVIII. Jahrhundert weiterlebte. – Kósa Johann verneint auf Grund seiner Forschungen im Gegensatze zu den Veröffentlichungen von Ladislaus Tóth in der vorhergehenden Nummer des Turul, dass der Ofner stadtrichter Ignaz von Kalmárffy (Kramerlauf), der 1790 in den Alderstand erhoben wurde, von jüdischer Abstammung und unlauterem Charakter gewesen sei.
LITERATURBERICHT. Bottó, Béla über Bartal, Aurél: Fadd monográfiája (Monographie der Gemeinde Fadd.) – Fekete-Nagy, Anton über Freiherr Petrichevich Horváth, Emil: A Petrichevich-család naplói (Tagebücher der Familie Petrichevich). – Tóth, Ladislaus über Molnár, Josef: Egy parasztcsalád leszármazása és kapcsolatai (Abstammung und Verbindungen einer Bauernfamilie). – G. Vargha, Zoltán über Horánszky, Paul: A Liptószentiváni Szent-Ivány-család leszármazása (Absammung der Familie Szent-Ivány von Liptószentivány). – Cz. A. über Gál, Györgyi: Budapest templomainak címeres emlékei (Wappendenkmäler der Kirchen in Budapest). – h über Heraldikai kiállítás Svájcban (Heraldische Ausstellung in der Schweiz): – Tóth, Ladislaus über Ambrózy Georg: A magyar csatakép (Das ungarische Schlachtbild).

 

 

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