Jurisich (Juričić).

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Jurisich (Juričić).
Wappen a), altes: Hetheilt; oben in G. ein rückwärtsschauender # Rabe, unten in # ein horizontalgerichteter g. Scorpion. – Kleinod: Doppelten # Straussenbusch, belegt mit dem Scorpione. – Decken: # g.
(Dieses Wappen ergibt sich aus der Construction der Wappen b) und c). Da die Wappenbilder der Felder 1 u. 4 (bezw. 2 u. 3) dort jeden Zweifel ausschliessend das Wappen der Stadt Güns bilden, so konnten dieselben auch nur erst nachträglich, d. i. vom Jahre 1529 an begonnen, aufgenommen resp. mit dem frühern Wappen „Jurišić” quadrirt worden sein. Nachdem das alte Jurišić’sche Wappen mit dem Wappen der Stadt Güns zuerst „vermehrt” worden war, glaubte der Wappenherr (Eigenthümer) oder aber der Wappenmaler, auch über dem Schilde eine Vermehrung eintreten lassen zu müssen, d. h. ein, zu den neu eingefügten Feldern correspondirendes Kleinod, ohne zu wissen, dass einem Stadtwappen, streng genommen, kein Helm gebühre und gab zu dem schon bekannten Straussenbuschhelme mit d. Scorpione als ferneres Kleinod den Thurm. Hätte das Jurišić-Wappen (schon damals) ein zweites Kleinod geführt, so kann man versichert sein, dass der Helm mit d. Thurme entweder gar nicht, oder aber als „drittes” Kleinod angebracht worden wäre, da von einem „Verdrängen” eines schon gegeben gewesenen Kleinodes durch ein erst später dazugekommenes, nur temporär aufgenommenes, nicht die Rede sein kann. Der Rabe zwischend offenen Fluge, wie wir ihn auf Wappen c) erblicken, kann daher erst als „neue Vermehrung” mit des Nicolaus I. Erhebung in den Freiherrnstand dazugekommen sein. Was die Tincturen betrifft, so ist hier als feststehend zu betrachten (im Sinne der übereinstimmenden Meldungen): der # Rabe in G. und die # g. Decken; das untere Feld mit d. Scorpione aber wird bald #, bald r. angegeben).
Wappen b): Durch ein s. Tatzenkreuz geviertet; 1 und 4 in B. eine gezinnte w. Festungsmauer mit einem gewölbten, offenen, beiderseits von je einer Schiessscharte begleiteten Thore und einem gezinnten r. Thurme in der Mitte; 2 und 3 das Stammwappen. – Zwei Helme: I. Der Thurm. – Decken: bs. – II. Zum Stammwappen:
(Nach Siebmacher [neuer grosser], Krainer Adel, 11, 10.) Kommt auch ohne Tatzenkreuz vor. (Vergl. Siebmacher III, 86.) Der Scorpion zeigt sich auch mit einer g. Halskette versehen. Dieses Wappen, d. i. das Stammwappen „Jurišić”, quadrirt mit dem Wappen der Stadt Güns, ist als ein Personalwappen und zwar als ein rein temporäres Personalwappen des Nicolaus Jurišić des Aelteren in seiner Eigenschaft (seit 1529) als Pfandherr v. Güns zu betrachten. Bei Construction desselben, wurde dem Stadtwappen vor dem Familienwappen die Ehrenstelle (Platz 1 und 4) eingeräumt.)
Wappen c), freiherrliches: Geviertet; 1 und 4 das Stammwappen; 2 und 3 in B. auf gr. Boden eine gezinnte w. Festungsmauer mit zwei, je mit einem eisernen aufgezogenen Fallgatter versehenen, gewölbten, offenen Thoren und einem doppeltgezinnten Thurme in der Mitte, mit r. Dache; über den Thorwölbungen je eine g. Blätterkrone. – Zwei Helme: I. Zwischen offenen g.? Fluge, der Raabe; Decken: # g. – II. Zu dem Stammwappen; Decken: bs.
(Wappen der ältern [und mutmasslich auch der jüngern] freiherrlichen Linie, nach d. Grabsteine d. d. 1538 der beiden Kinder des Nicolaus J. des Aelteren, in d. St. Jacobskirche zu Güns. – Die Felder 2 und 3 sind, was Construction und Tincturen betrifft, genau nach dem im J. 1446 den Günsern verliehenen und im dortigen Rathause aufbewahrten, gemalten Stadtwappen wiedergegeben; die Tincturen der Felder 1 und 4 sowie des Kleinodes II. nach d. Vorangegangenen; die übrige Tingirung den Grundregeln entsprechend, jedoch immerhin nur „angenommen”. – Fischer v. Fischerberg [Mscr.] u. Willgrill [IV. 526] blasoniren einen g. Scorpion in rotem Felde. Beiden scheint das freiherrliche Wappen J. unbekannt gewesen zu sein. – Dieses Wappen c), ist unbedingt erst nach der Erhebung in den Freiherrnstand von Niclas dem Aelteren aufgenommen worden, also nach d. 20. Febr. 1533, bezw. mit diesem genannten Datum. – Es ist jedoch glaubwürdiger, dass desselbe erst vom Augenblicke der Uebernahme der Stadt Güns in das Eigenthum, also von 1537 angefangen, in der vorliegenden Form in Gebrauch kam, worauf dann das ererbte Familienwappen wieder in seine alten Rechte trat und die Ehrenstelle einnahm. – Darauf, sowie dass das Wappen b) noch eine zeitlang auch nach d. Baronisierung unverändert fortgeführt wurde, weist auch der Umstand, dass im Freiherrn-Diplome von einem Wappen keine Erwähnung geschieht. – Valvasor [III. 105] u. nach dieser Quelle Nagy Iván [V. 371] blasoniren und beschreiben falsch.)
Es sind demnach die sämmtlichen bekannten Wappen dieses Geschlechtes als lehrreiche u. wichtige Beiträge zur Geschichte des vorstehenden Hauses anzusehen, wie nicht minder als Demoustration für die hervorragende und bestimmende Rolle, welche der Heraldik, auch in der Geschichtsforschung, stets vorbehalten war und bleibt. –
Alter, rittermässiger kroatischer Adel aus Zengg stammend.
Reichsfreiherrenstand mit d. Prädikate „zu Güns” v. Kaiser Ferdinand I. d. d. Linz, 20. Februar 1533 für Niklas Juritschitz (sic), altadeligen Herkommens, Rath u. Pfandherr v. Schloss u. Stadt Güns, sammt seinen ehelichen Leibeserben beiderlei Geschlechtes, in Anerkennung seiner mannigfachen Verdienste, insbesondere aber in Ansehung der ritterlichen, männlichen, standhaft, ehrlich u. christlich gehaltenen Vertheidigung v. Güns. (Orig, ohne Wappendaten, im k. k. Adelsarchive, Wien.)
Donation auf Güns d. d. 1537 für denselben Nikolaus.
Diese (ältere) freiherrliche Linie ist im Mannsstamme erloschen im J. 1543 mit dem Erwerber Nicolaus Reichsfreiherr J. zu G., Röm. K. Mtt Rath, Kämmerer, oberster Feldhauptmann ec. ec., dem berühmten Vertheidiger u. Helden aus d. Jahre 1532. – Derselbe war um 1490 zu Zengg in Kroatien geboren (u. nicht wie Nagy Iván in seinem V. Bande berichtet, in „Dalmatien”, da Zengg weder gegenwärtig noch jemals in letztgenanntem Lande liegt oder lag) u. hatte zur Ehefrau Potentiana geb. Dersffy v. Zerdahely, verw. Anton Banffy v. Also-Lindva, welche sich nach d. Tode ihres zweiten Gatten mit Erasmus Einzinger v. Einzing zum dritten Male vermählte.
Freiherrenstand v. Kaiser Maximilian II. d. d. Wien, 7. Februar 1568 mit d. gleichen Prädikate wie oben, für Nikolaus Jurišić den jüngern, Vetter des Nikolaus I. Mit ihm im Mannesstamme erloschen zu Güns, am 7. März 1572.
(Siehe: Csergheö Géza, Die erloschenen freiherrlichen Linien des Hauses Jurišić. – Separatabdr. aus d. April-Mai-Hefte 1887 der Ungar. Revue, mit reichen Literaturnachweisen.)

 

 

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