80. Pest, 26. Jänner 1847.

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80. Pest, 26. Jänner 1847.
Generalcongregation der Stände des Pesther Komitates vom 25. Jänner 1847.
In einer vorläufig bei Szentkirályi abgehaltenen Konferenz der Opponenten, beschloss man dass Kossuth in der Kongregation die Rede aus Anlass des Hinscheidens des E. H. Palatins und der Ernennung des E. H. Stefan zum Statthalter abhalten solle.
Einige wollten, dass Szentkirályi bei dieser Gelegenheit als Redner auftrete, weil er l. Vizegespan sei, Ensel aber bemerkte, dass es im Grunde einerlei wäre, ob Kossuth, oder Szentkirályi spräche, da Beide Oben im gleichen Kredite ständen.
Die Kongregation ward mit der Publikation beider Intimate eröffnet, wovon das eine die Hof- und Landestrauer aus Anlass des Ablebens des Reichspalatins anordnet, das andere aber die a. h. Ernennung des E. H. Stefan zum Statthalter kund macht.
In der Rede Kossuth’s ward erwähnt, wie der verewigte Palatin über alle Parteien erhaben, das Zutrauen aller Parteien geniessend, sich nach dem Sturme der Kriegsperiode an die Spitze der nationellen Thätigkeit gestellt, und dadurch den unerlöschbaren Dank der Nation erworben habe. Besonders aber sei Ihm das Pester Komitat zum Dank verpflichtet, indem Er stets die Rechte der Stände geschützt, und allen übrigen Obergespänen als Beispiel strenger Unparteilichkeit vorgeleuchtet habe. Die gehörige Würdigung der Verdienste des Höchstseligen müsse dem Landtage vorbehalten bleiben, einstweilen aber solle der Dank der Stände im Protokolle aufgenommen, und in einer Adresse dem E. H. Stefan ausgedrückt werden.
So wie aber die Ernennung, des Letzteren zum k[öniglichen] Statthalter schon jetzt die allgemeine Freude der Nation erregt habe, so glaube der Redner einen allgemeinen Wunsch auszusprechen, wenn er erklärt, dass sowohl Pietät, als Staatsklugheit die Wahl des gedachten E. H. zum Palatin elfordert; Er sei im Lande geboren, erzogen, und durch seine Jugenderinnerungen an Ungarn geknüpft, so wie mit den Freiheiten der Nation befreundet, und werde sie daher nicht für gefährlich halten. Eben so könne gegen die Ernennung des E. H. zum Pester Obergespan nichts eingewendet werden, indem Se. Majestät ausdrücklich zu erklären geruhten, dass diese Ernennung nur provisorisch, bis zur gesetzlichen Palatinalwahl geschehe, folglich die Rechte des etwaigen Palatins nicht verletzen könne. Man solle demnach Sr. Majestät den tiefsten Dank für diese Wahl mit der Bitte ausdrücken, dass die Wahl des Palatins in der gesetzmässigen Zeit erfolge. So wie man ferner durch eine Deputation den E. H. Stefan des allgemeinen Zutrauens versichern und Höchstdenselben zur Übernahme des Komitatspräsidiums einladen solle, möge man auch sämtliche Komitate auffordern, den E. H. Stefan zum Palatin zu wählen.
Alle diese Anträge, so wie auch der Antrag wegen eines Kondolenzschreibens an die E. H. Wittwe, wurden angenommen, und die Drucklegung der Rede Kossuth’s auf Kosten des Komitates angeordnet.*
A beszéd ki van adva Kossuth Lajos iratai, XI. k. 14. s köv. l.
Endlich beschloss man auf Vorschlag des Hofkammer-Sekratärs Mérey, am 4. Februar für den verewigten Palatin ein Requiem in der Pester Pfarrkirche abhalten zu lassen.
Bemerkenswerth dürfte es sein, dass dieser Kongregation, von Seiten der Magnaten bloss die Grafen Gedeon Ráday, Ladislaus Teleky, und Baron Paul Bánffy beiwohnten.

 

 

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