255. Pest, 8. April. 1847.

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255. Pest, 8. April. 1847.
Der in der oppositionellen Konferenz am 15. März mit der Redaktion der leitenden oppositionellen Grundsätze beauftragte Ausschluss, hofft, diese Aufgabe bis Mitte Juni d. J., wo eine weitere Konferenz stattfinden wird, gelöst zu haben.
Indessen haben die ungedulden Koriphäen dieser Partei, die in der erwähnten Konferenz aufgestellten Grundsätze in allen Komitaten zu verbreiten gesucht, und hiebei die Absichten der konservativen Partei, auf alle Art entstellt und verunglimpft. Unter Anderm hat Graf Ludwig Batthyány 45 junge Leute, meist Juraten, mit der Kopirung des Entwurfes dieser Grundsätze gegen eine Remuneration von 2 f. CM. für drei Exemplare verwendet, und man erwartet nur noch die Billigung des Franz Deák, um zur Lythographirung dieses Entwurfes zu schreiten.*
A márc. 15.-i előzetes programm, miután a Pesti Hírlapban való megjelenését a cenzura megakadályozta. (V. ö. e kötet 130. l.), másolatban és kőnyomatban sokszorosítva került terjesztésre.
Mit Bezugnahme auf die bereits erwähnten Daten des Oppositions-Programmes, verdienen folgende Grundsätze erwähnt zu werden: Man werde nicht Personen, sondern deren Handlungen und Thatsachen bekämpfen, oder unterstützen. Das Verfahren der Regierung seit dem letztverflossenen Landtage sei in mancher Beziehung illegal und verderblich, daher möge auf die Verantwortlichkeit des Ministeriums gedrungen, andererseits die Aufrechterhaltung der Publizität und des Assoziationsrechtes bewirkt, dagegen die gemeinsame Tragung der öffentlichen Lasten durch alle Stände gegen dem übernommen werden, dass diese Steuern durch den Landtag manipulirt und ihm gegenüber die Verantwortlichkeit eingeführt werde. Die Opposition wolle ihre bisherige Bahn auch fortan verfolgen. Die Reformpartei sei mit jener der Opposition identisch. In dieser Richtung erkenne man die Initiative als verfassungsmässiges Recht eines jeden Staatsbürgers. Diesem Berufe werde die Opposition nicht entsagen, weil die konservative Partei auf Absolutismus und Privilegienherrschaft hinarbeitet, und die Regierung die Erweiterung ihrer Machtvollkommenheit bezweckt. Man werde jeden heilsamen und gesetzlichen Antrag der Regierung unterstützen und bemüht sein, eine beschränkte Pressfreiheit, als unerlässliche Bedingung des friedlichen Fortschrittes zu erlangen. Es sei der Zweck der Opposition, die Interessen der Staatsbürger aller Klassen, auf Grundlage der Nationalität und Verfassung, mit möglichster Schonung der Interessen der verschiedenen Volksstämme des Landes, zu vereinigen, und wünscht vor Allem die vollständige Vereinigung Siebenbürgens mit Ungarn, die gleichmässige Vertheilung der Lasten, die Erlangung sowohl legilsativer als Munizipalrechte, auf Grundlage der Repräsentation an die nichtadeligen Klassen, vor Allem aber die k. Freistädte und Distrikte. Ferner Gleichheit vor dem Gesetze; Aufhebung der Urbarialverhältnisse mittelst eines Zwanggesetzes, doch gegen Entschädigung der Betheiligten; Sicherstellung des Erwerbes von Grundeigenthum durch Aufhebung der Avitizität. In diesem Geiste wolle man auf den nächstkommenden Landtag einwirken, und insbesondere darauf sehen, dass die Interessen Ungarns jenen der Erbstaaten, wie diess bezüglich des Handels und Gewerbe fortwährend geschieht, nicht aufgeopfert werden, und sei bereit, zur billigen Ausgleichung der Interessen im Sinne des 10. Sart. 1790 mit Freude die Hand zu bieten. Die Opposition werde zur Realisirung ihrer Zwecke die Mittel der Umständen gemäss wählen, und auch künftighin Konferenzen abhalten; indem sie aber ihr Bestreben nach einer geistigen Einheit richten wolle, halte sie es für ihre Plicht, den einzelnen Jurisdiktionen die freie Bewegung im eigenen Kreise, und deren legale Selbstständigkeit sorgfältig zu bewahren. Zugleich erklärte man den Einfluss der Regierung auf die Beschlüsse der Jurisdiktionen, insbesondere hinsichtlich der Deputirten- und Beamtenwahlen, so wie auch den Umstand für ein auf den Umsturz der Konstitution gerichtetes Bestreben, wenn die Regierung die Beschlüsse in den Komitaten, durch die Majorität, im Sinne ihrer eigenen Partei durchsetzt.

 

 

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