Unter den Habsburgern

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Unter den Habsburgern
Nachdem Ende 1687 auf dem Preßburger Landtag Ungarns Verfassung geändert und das bisherige Wahlkönigtum zum erblichen Königtum umgestaltet worden war, bekam der vom Wiener Hof Anfang 1688 neuernannte Militärkommandant von Siebenbürgen, General Antonio Caraffa, den Auftrag, das Verhältnis zwischen Fürstentum und Königreich den neuen Gegebenheiten entsprechend zu ordnen.
Denn die ungarischen Stände waren mit der Dynastie einen Kompromiß eingegangen. Für die Aufgabe ihres uralten Rechtes, den König zu wählen, hatte sich der Herrscher verpflichtet, den Ungarn ihre eigenen Institutionen in dem vom Türken zurückeroberten Land zu überlassen. Darüber jedoch setzte sich Caraffa hinweg und zwang mit militärischem Druck die Siebenbürger zum Nachgeben. Im Sinne der Erklärung von Fogarasch unterwarfen sich die siebenbürgischen Stände Kaiser Leopold – und dem neunjährigen erblichen König Joseph I. – u. a. mit der Auflage, in die Burgen 369des Landes kaiserliche Besatzungen zu legen und jährlich 200 000 Gulden Steuer an Wien zu zahlen. Das kaiserliche Reskript auf ihre Wünsche, die sich auf den Vertrag von 1686 und das Abkommen von Blasendorf beriefen, versprach nur die Freiheit der Religion und die Eindämmung der militärischen Willkür, doch selbst dies wurde nicht eingehalten. Mehrere Städte, darunter Frauenbach, Bistritz und Kronstadt, protestierten mit bewaffnetem Widerstand gegen die Erklärung von Fogarasch, wurden aber von der militärischen Übermacht entweder zum zähneknirschenden Gehorsam gezwungen oder verbluteten im ungleichen Kampf, wie die Einwohner Kronstadts, als sie unter Führung des Goldschmieds Gaspar Kreutz Kanonen auf die Stadtmauern schleppten. Siebenbürgens Zentralregierung und seine ständischen Institutionen waren nur mehr ein Schatten ihrer selbst, der Militärkommandeur regierte und ließ die Steuer vom Militär einziehen.
Fürst Apafi kämpfte im letzten Jahr seiner langen Herrschaft bereits mit einer schweren Krankheit und starb schließlich am 15. April 1690, woraufhin die Pforte sofort ein Adhname auf den neuen Fürsten, und zwar auf Emerich Thököly, ausstellte.
Ganz vergeblich war Thököly aus türkischer Gefangenschaft entlassen worden, denn er blieb vom christlichen Lager isoliert und hatte sich daher endgültig auf die Seite der Osmanen gestellt. Bisher hatte er in der Walachei mit den Türken gegen die christlichen Truppen gekämpft und mit dem dortigen Woiwoden Constantin Brîncoveanu eine Konföderation gebildet (1689). Nun boten ihm die veränderten europäischen Kräfteverhältnisse eine Chance, den Fürstenthron Siebenbürgens zu gewinnen.
Die Eroberung Belgrads (1688) und der Einmarsch kaiserlicher Truppen in die Walachei hatten das Übergewicht der Habsburger derart verstärkt, daß Frankreich und Polen unter Berufung auf das gestörte europäische Gleichgewicht zu Gegenaktionen übergingen. Die Truppen Ludwigs XIV. brachen in die deutschen Fürstentümer ein, und der Sonnenkönig sah in Siebenbürgen wiederum jenen Verbündeten, mit dem sich die übertriebenen Aspirationen der Habsburger in Schach halten ließen, ebenso wie Sobieski, welcher die Burg Kamenice unter schweren Verlusten von den Türken zurückerobert hatte. Während aber der französische König seine Bereitschaft äußerte, Thököly mit materieller Unterstützung zum siebenbürgischen Fürstentum zu verhelfen, vertraute Sobieski Thököly selbst dann nicht, als die Pforte schon zum Frieden geneigt war.
Schließlich brachte der türkische Gegenangriff eine vorübergehende Änderung für Siebenbürgen. Am 21. August 1690 brach Thököly auf kaum begehbaren Wegen durch das Gebirge ins Land ein und konnte mit seinen 6000 Mann die siebenbürgische Streitmacht des Kaisers überraschen und vernichten. Obwohl er seine Herrschaft nicht zu festigen vermochte, wählte ihn der Landtag von Großau zum Fürsten. Als neuer Herrscher Siebenbürgens bestätigte er die Verfassung des Landes, die Glaubensfreiheit der vier anerkannten Konfessionen, die „libera vox“ (freie Fürstenwahl) und die Privilegien der „drei Nationen“. Gleichzeitig bot er Kaiser Leopold an, mit der Heiligen Liga gegen den Türken zu kämpfen, wenn seine Fürstenwürde anerkannt und dies durch Venedig und Polen gemeinsam garantiert werde.
Währenddessen schloß Großwesir Mustafa Kőprülü mit 60 000 Mann Belgrad ein und eroberte es nach einwöchiger Belagerung am B. Oktober 1690. General Ludwig von Baden, der Oberkommandierende der kaiserlichen 370Truppen, hatte Siebenbürgens strategische Lage höher eingeschätzt als die Belgrads und deshalb das Tor zum Balkan seinem Schicksal überlassen, um mit seinem Hauptheer gegen Thököly zu ziehen. Als Thökölys Unterführer eine Schlacht verloren hatte, verließ der Fürst am 25. Oktober mit seinen Resttruppen über den Bodsauer Paß das Land für immer.
Das durch den türkischen Gegenangriff, Thökölys siebenbürgisches Fürstentum und den Fall Belgrads verursachte Durcheinander in Wien nutzte Rat Miklós Bethlen erfolgreich dahingehend, daß er dem Kaiser einen Diplomentwurf vorlegte, der unter den gegebenen politischen Umständen Siebenbürgen eine selbständige innere Regierung garantierte. Das 1690 angenommene Leopoldinische Diplom gewährte Siebenbürgen nach Jahren der Militärverwaltung neben einer autonomen Zivilverwaltung die Religionsfreiheit, die wirtschaftliche Autonomie und die Unantastbarkeit der Bildungseinrichtungen. 1691 entschieden sich die siebenbürgischen Stände auf dem Landtag von Fogarasch für die Zeit der Minderjährigkeit Michael II. Apafis für einen Statthaltereirat (Gubernium). Gubernator wurde György Bánffy, der Sohn des hingerichteten Dénes Bánffy, Kanzler wurde Miklós Bethlen, Kommandierender General des Landes Gergely Bethlen und Schatzmeister János Haller. Diese wenn auch durch manche Gegensätze gekennzeichnete Regierung versuchte eine vorsichtige, auf England und Holland orientierte Politik zu verwirklichen. Michael II. Apafi unterschrieb auf Betreiben Miklós Bethlens 1690 eine Erklärung, mit der er den Kurfürsten von Brandenburg und den englischen König Wilhelm von Oranien als seine Vormünder anerkannte – ein in der gegebenen Lage scheinbar realistischer Schritt, da nicht einmal der mit unermeßlichen Opfern verbundene christliche Sieg bei Slankamen den türkischen Vormarsch aufzuhalten schien.
Die Habsburger hatten schlimme Verluste erlitten, und die Seemächte England und Holland, Verbündete Kaiser Leopolds im ausgebrochenen Pfälzischen Erbfolgekrieg, hielten den Türkenkrieg für eine aussichtslose Kräfteverschwendung und betrieben seine baldige Beendigung. Unter Beachtung der Interessen der Protestanten und Kaufleute beider Länder drängten sie auf einen Frieden, in dem Siebenbürgens Freiheiten in einem Sonderkapitel behandelt wurden. Der Vermittlungsvorschlag beider Länder von 1691 beinhaltete Siebenbürgens Selbständigkeit. Kaiser Leopold selbst akzeptierte das vom englischen Beauftragten Sir William Hussey der Pforte übergebene Friedensangebot, das die selbständige Staatlichkeit Siebenbürgens bestätigte. Unter türkischem und Habsburger Protektorat sollte Michael II. Apafi das Land unter verbürgter Kontrolle der internationalen Mächte regieren. Später schlug Lord William Paget unter direkter Berufung auf die frühere politische Rolle des Fürstentums vor, im Friedensvertrag auch die Sicherheit des selbständigen Siebenbürgens zu berücksichtigen. Der Großwesir machte sich den englisch-holländischen Vorschlag zu eigen, und im Laufe der Verhandlungen wurde im Januar 1698 auch noch die Forderung erhoben, den früheren Zustand Siebenbürgens wiederherzustellen. Die Habsburgerregierung sah allerdings in der durch englische und holländische Garantien gesicherten Existenz eines selbständigen Siebenbürgen eine unübersehbare Gefahr für die Zukunft der Dynastie und festigte seit 1692 gleichsam im Wettlauf mit den Vorbereitungen für die Friedensverhandlungen ihre Herrschaft in Siebenbürgen. Nach aufwendiger Belagerung wird endlich Wardein eingenommen (1692), Michael II. Apafi unter vorgeschobenen 371Gründen in Wien interniert, Siebenbürgen erneut mit 8000 Mann besetzt (1695) und dem Regiment des Militärkommandeurs Rabutin de Bussy unterstellt (1696).
Auffällig hatten sich die Gewichte der Konfessionen im Fürstentum geändert. Die katholische Kirche war bereits in den Jahrzehnten zuvor erstarkt. Eine Gruppe reicher katholischer Aristokraten mit Führungspositionen in der Politik unterstützte Pfarreien und Schulen freigebig mit Stiftungen und half den im Lande verstreut tätigen Jesuiten. Anfang 1690 einigte sich der Katholische Status unter Vorsitz István Apors mit der reformierten Kirche über die umstrittenen Kirchengüter. Bischof András Illyés, das Oberhaupt der katholischen Kirche in Siebenbürgen, schrieb in einem Memorandum nach Rom, der katholische Universalismus und der der Geschichte des Landes treue nationale Geist seien bestrebt, im uralten Organisationsrahmen des ungarischen Königreiches, aber entsprechend den Interessen des Fürstentums das siebenbürgische Bistum neu zu organisieren. Den Bischof der griechisch-orthodoxen Kirche in Siebenbürgen ernannte weiterhin der walachische Metropolit, doch wurde er vom siebenbürgischen Fürsten bestätigt. Da der Bischof bereits zum Landtag eingeladen worden war, die Pfarrer von allen Lasten entbunden waren und unter dem Schutz des Fürsten gegen ihre Grundherren standen sowie die begüterten Gläubigen Kontakte zu den Regierungskreisen unterhielten, hatte die griechisch-orthodoxe Kirche in Siebenbürgen dank der sich frei entwickelnden muttersprachlichen Bildung nicht nur eine Form gefunden, die durch das Fürstentum geprägt war, sondern war auch fest in das Staatssystem eingebaut. Währenddessen hatte sich die Unionsbestrebung der reformierten Kirche weniger durchsetzen können und ebenso die auch in anderen Ländern betriebene Missionstätigkeit Roms. Zur Zeit des Herrschaftswechsels waren die Traditionen der toleranten Religionspolitik Siebenbürgens noch lebendig. Diese organische Entwicklung beendete der Beschluß der Habsburgerregierung abrupt. Unter dem Vorsitz Kanzler Kinskys gestaltete der sog. Siebenbürgische Rat in Wien die Religionsverhältnisse des Fürstentums mittels zentraler Maßnahmen um. Das Reichsinteresse verwirklichte er teils durch die staatliche Unterstützung der von der österreichischen Ordensprovinz geleiteten Jesuiten, teils dadurch, daß die rumänische Bevölkerung durch die Kirchenunion der Lenkung durch die Habsburgerregierung unterstellt wurde.
Nach vorhergehenden Verhandlungen versprach Leopold in einem kaiserlichen Patent von 1692, wenn sich die griechisch-orthodoxe Kirche Siebenbürgens mit der römisch-katholischen Kirche vereinige, werde er die Geistlichkeit mit ständischen Privilegien bekleiden und von der staatlichen Steuerpflicht befreien. Nach der Ausarbeitung der dogmatischen Grundlagen der Vereinigung – im wesentlichen der Anerkennung des römischen Papstes als Oberhaupt der Kirche – gab der Bischof, Vladika Theophil, anläßlich einer Synode 1697 die Absicht kund, daß die seiner Fürsorge unterstehende griechische Kirche sich mit der katholischen Kirche vereinigen werde, falls ihre Pfarrer wirtschaftliche und gesellschaftliche Privilegien erhielten. 1699 verkündete ein kaiserlicher Beschluß Leopolds die Rechtsgleichheit der Griechisch-Uniierten mit den Römisch-Katholischen (I. Diploma Leopoldinum), und 1700 gab der neue griechische Bischof Athanasie Anghel auf einer feierlichen Synode bekannt, man nehme die Union und den Schutz durch die Habsburgerregierung an. Nachdem er darüber auch in Wien Zeugnis 372abgelegt hatte, wurde er in Weißenburg feierlich zum Bischof der griechisch-katholischen Kirche geweiht. Die damit formal geschlossene Union sanktionierte Kaiser Leopold 1701 durch Beschluß (II. Diploma Leopoldinum). Demzufolge waren die rumänischen Pfarrer von allen Fronpflichten befreit, genossen Adelsprivilegien und bekamen Zugang zu den katholischen Hochschulen und Stipendien, während der Graner Erzbischof dem griechisch-katholischen Bischof einen „auditor general“ als Helfer zur Seite stellte.
Langfristig eröffnete die Union der Entwicklung der Siebenbürger Rumänen ganz neue Perspektiven. Die mit diesem „teils politischen Werk“ verbundene schnelle Veränderung wurde aber von den rumänischen Leibeigenen nicht verstanden, Kaufleute und Kleinadlige protestierten und gründeten den Griechisch-Orthodoxen Status, dessen Führer Gábor Nagyszegi allerdings durch den kaiserlichen General ins Gefängnis geworfen wurde.
Die Wiener Regierung hatte die Union gleichsam im Wettlauf mit den türkischen Friedensverhandlungen zustande gebracht. In den 1698 konkreter werdenden Verhandlungen äußerte der englische Vermittler den Wunsch, in die Vereinbarungen auch die Autonomie des Fürstentums und unter anderem die Religionsfreiheit der Protestanten aufzunehmen. Infolge der Union hatten die siebenbürgischen Protestanten ihre Mehrheit verloren, aber nicht einmal ihre Sache wurde im Friedensdokument erwähnt. Der Frieden von Karlowitz Anfang 1699 schloß den anderthalb Jahrzehnte dauernden türkischen Krieg damit ab, daß er dem Fürstentum einen Platz unmittelbar unter der Reichsregierung im Verband des Habsburgerreiches zuwies.

 

 

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