Der Verfall der Szeklergemeinschaft

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Der Verfall der Szeklergemeinschaft
Ganz im Gegensatz zum Jahrhunderte vorher entstandenen Feudalsystem ihrer Umgebung hatte die Gesellschaft der Szekler noch bis zu Beginn des 16. Jahrhunderts ihr archaisches Rechtssystem bewahrt. Bewahrt blieben die Dorfgemeinschaft, das gemeinsame Kriegsaufgebot, der Rückfall von Szekler Erbgut an die Gemeinschaft und damit die Autonomie, die diese Lebenswelt beschützte. Die selten eingehobene Steuer des Brandmarkens von Ochsen konnte das Prinzip der Befreiung von allen staatlichen Lasten nicht verletzen, da sie nach wie vor als Geschenk galt. Die Aufteilung in die drei gesellschaftlichen Schichten der Primoren, Reiter (Primipilen) und Fußsoldaten blieb erhalten. Das größere Gewicht der ersteren wurde nach wie vor durch die Geschworenen-Gremien und die Einrichtung der Nationalversammlung aller Szekler ausgeglichen.
283Doch Bevölkerungszuwachs und Bodenmangel führten zu einer ständig zunehmenden Zahl armer Szekler, die sich in den Dienst vermögenderer Familien stellten. Die freiwillige Bindung war zum Ende des 15. Jahrhunderts im Begriff, sich in die Dienstabhängigkeit zu verwandeln, die Reichen „erpreßten Geld“, d. h. sie verlangten von ihnen Leibeigenendienste. Mehrere Szeklerführer strebten danach, die Szeklererbschaft und sogar das Land der in ihrem Dienst stehenden Armen zu ihrem Feudalbesitz zu machen. Damit setzte der Verfall der Rechtsgleichheit in der Szeklergemeinschaft ein.
Beschleunigt wurde diese vorerst ganz auf die Praxis beschränkte und rechtlich nicht fixierte Umgestaltung in den Jahren nach Mohács. Das Szeklerland war zu einem militärisch exponierten Teil des östlichen ungarischen Königreiches geworden, die ständigen Kriege verlangten immer häufiger den Einsatz der Szeklertruppen. Noch dazu hatte die unter Geldmangel leidende Szapolyai-Administration den Szeklergemeinden schon zu König Johanns Zeiten Sondersteuern auferlegt und Bruder Georg sie unter dem Vorwand der Türkensteuer belastet.
Die offensichtliche Gefahr mag der Grund gewesen sein, daß die ohnehin kämpferischen Szekler für eine gewisse Zeit die Verletzung ihrer alten Rechte hinnahmen. Im Sinne der Gesetze von 1554 wurden die Primoren und Reiter nach dem Muster des Adels von Steuern befreit; mit diesen auch die ihnen dienenden (und deshalb als Häusler betrachteten) ärmsten Schichten. Andererseits mußte jeder frei gebliebene Fußsoldat Steuern zahlen, was – mit der Militärdienstpflicht – praktisch eine Doppelbelastung darstellte. Königin Isabella rechnete nach ihrer Rückkehr 1556 mit einem langen und schweren Krieg. Deshalb beschlossen ihre Landtage in der Folgezeit eine ganze Reihe von Gesetzen über die Besteuerung und die Militärdienstpflicht der Szekler. Bei der Besteuerung ließ man eine Zeitlang die Möglichkeit offen, zwischen der einheitlichen Belastung der „Szeklernation“ und ihrer „pfortengemäßen“ Veranlagung zu wählen. Nach einem 1557er Landtagsgesetz waren aber von zwei Nationen angenommene Verordnungen auch ohne Zustimmung der dritten verbindlich.
Die Freiheit der gemeinen Szekler beschränkte sich im Grunde genommen auf zwei Dinge: auf die Teilnahme an den Geschworenengerichten und auf die Rechte eines freien Bauern für alle diejenigen, die bis dahin die Dienstleistung bei einem anderen vermeiden konnten, also keiner Herrschaft eines Grundherrn unterstanden und somit keine Urbariallasten tragen mußten. Aber bereits ab 1559 wurden den vom Landesherrn ernannten Königsrichtern die gewählten Beamten unterstellt, die Kommandanten und Stuhlrichter.
Letztlich sanktionierten diese Gesetze nur die im letzten halben Jahrhundert in der Szeklergesellschaft eingetretenen Veränderungen. Auf diese Weise erhielt die unvermeidliche „Modernisierung“ (Feudalisierung) ihre rechtliche Regelung, auch der Staat erhielt, was er brauchte, und die gemeinen Szekler bewahrten ihre persönliche Freiheit.
Es ist weiter nicht verwunderlich, daß die Unzufriedenheit der zum doppelten Dienst gezwungenen Fußsoldaten rasch zunahm, bis sich ihr Zorn auch gegen die privilegierte Führungsschicht richtete. Das langsame Tempo der Veränderungen verzögerte freilich den Ausbruch ihrer Erbitterung bis zum Zeitpunkt, als äußere Faktoren hinzukamen.
Im Dezember 1561 trat Landeskapitän Menyhért Balassa zu den Habsburgern über. Diese große Wende war gründlich vorbereitet. Die Verschwörer 284hatten auch Verbindung zu den Szeklern aufgenommen. Die mit dem Versprechen auf Wiederherstellung ihrer „alten Freiheiten“ aufgestachelten Szeklermassen griffen im Frühjahr 1562 zu den Waffen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Johann II. infolge der verlorenen Schlacht bei Kriegsdorf mit den Anhängern Ferdinands I. bereits einen Waffenstillstand geschlossen. Die Szekler waren bei dieser Vereinbarung aber vergessen worden. Die Truppen des Herrschers zerstreuten zuerst bei Görgen an der Nyárád das kleinere Heer der Aufrührer, woraufhin sich sein größerer Teil bei Abstdorf von selbst aufzulösen begann. Die Anführer der Erhebung wurden gepfählt, vielen anderen wurden Hände, Nase oder Ohren abgeschlagen.
Johann II. versuchte auf dem Landtag von Schäßburg am 20. Juni 1562 die schon offen gärende Szeklerfrage zu ordnen. Einerseits beschloß er Repressionsmaßnahmen: Er hob das gewählte Berufungsgericht in Hofmarkt auf; schloß die Fußsoldaten als Geschworene von den Stuhlgerichten aus; strich die Ämter der Kommandanten und Stuhlrichter, deren Aufgaben er dem Königsrichter übertrug; machte Salzproduktion und -verkauf zum Staatsmonopol; sanktionierte, daß der Besitz der untreu gewordenen Szekler auf den Herrscher übergehen solle und damit dem Gemeinschaftseigentum der Szekler entzogen wurde, und machte schließlich die Ernennung gemeiner Szekler zum Reiter oder Primor zum Recht des Herrschers.
Mit den schwersten Folgen war jedoch die – einstweilen noch nicht als Gesetz ausgesprochene, in der Praxis aber schon verwirklichte – Maßnahme verbunden, die allgemeine Militärpflicht der Fußsoldaten aufzuheben. Denn mit dieser entfiel jede Rechtsgrundlage für die Freiheit der Szekler.
Andererseits wurden die freien Szekler 1562 zu Dienstleuten des Landesherrn erklärt und von der Militärpflicht und den Grundherrenlasten entbunden. Wahrscheinlich sollte dieser Beschluß Johanns II. ursprünglich verhindern, daß sie sozial abstiegen in die Schicht der untertänigen Bauern. Vier Jahre später jedoch, 1566, hatte er seine Befürchtungen wieder fallengelassen und verschenkte Hunderte von gemeinen Szeklern an Grundherren, Primoren und Primipilen, die sie als ihre Untertanen zu behandeln gedachten und Fron- bzw. öffentliche Arbeiten von ihnen verlangten.
Die Lücke, welche die gemeinen Szekler in der siebenbürgischen Militärorganisation hinterließen, wurde sehr bald durch neue, nach dem Prinzip der „Hufensoldaten“ aufgestellte Truppen geschlossen. Was anderswo Schütze oder „Darabont“ genannt wurde, das war in Siebenbürgen der „rote Darabont“ (nach der Farbe der Uniform). In dieser Truppe hatten die Szekler höchstens noch den einen Vorteil, daß sie aufgrund ihrer Erfahrung und Tradition bessere Soldaten waren als die übrigen Bauern.
Ohne diese Maßnahmen hätte sich der Prozeß der Feudalisierung noch mehr verzögert und wäre zur Ursache weiterer Unruhen geworden. Denn die archaische Szeklerfreiheit verweigerte sich nicht nur einer Anpassung an das Feudalsystem, sondern erwies sich zudem als eine Zentrifugalkraft, die den neuen Staat ernsthaft gefährdete.
Allerdings rechnete jeder damit, daß man jahrhundertealte Rechte nicht mit einem Federstrich beseitigen könne. Johann II. ließ zur Beobachtung des gärenden Szeklerlandes zwei Burgen errichten: „Szekleraufstand“ in Hofmarkt und „Szeklertrauer“ in den Drei Stühlen (Székelytámad, Székelybánja). Als Stephan Báthory den Thron bestieg, erwachten neue Hoffnungen auf Wiedererlangung ihrer Freiheiten, denn auch die Primoren waren 285über den Verlust ihrer Ämter und die Anwesenheit der unter ihnen angesiedelten ungarischen Adligen unzufrieden. Ein Teil der gemeinen Szekler griff tatsächlich im September 1571 zu den Waffen, doch wurden sie von der Übermacht wieder zum Gehorsam gezwungen. Danach fanden die unzufriedenen Szekler in Gáspár Bekes Hilfe von außen. Parallel zu seinem Feldzug 1575 erhob sich das Szeklerland erneut. Die Schlacht von Kerelőszentpál und die darauf folgenden Unterdrückungsmaßnahmen kehrten die Glut der Unzufriedenheit schließlich für mehr als ein Vierteljahrhundert unter eine Aschendecke.
Beschleunigt durch den Druck seitens der Staatsgewalt, war der Umgestaltungsprozeß der Szeklergesellschaft beinahe zum Abschluß gekommen. Doch die Erinnerung an die alte Szeklerfreiheit blieb wach und wurde zum Keim neuer Unruhen.

 

 

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