Hes 45

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Hes 45
Hes 45.1
Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, sollt ihr eine Abgabe vom Land absondern, die dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zwanzigtausend breit; dieser Raum soll heilig sein, so weit er reicht.
Hes 45.2
Von ihm sollen auf das Heiligtum kommen je fünfhundert Ellen im Geviert und dazu ein freier Raum ringsherum von fünfzig Ellen.
Hes 45.3
Und auf diesem abgemessenen Raum sollst du abmessen eine Länge von fünfundzwanzigtausend Ellen und eine Breite von zehntausend; und darin soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
Hes 45.4
Das soll ein heiliges Gebiet im Lande sein und den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, um ihm zu dienen, damit sie Raum für ihre Häuser haben, und es soll heilig sein.
Hes 45.5
Aber die Leviten, die am Tempel Dienst tun, sollen auch einen Raum fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zehntausend breit als ihr Eigentum bekommen, damit sie da wohnen.
Hes 45.6
Und * der Stadt sollt ihr als Eigentum zuweisen einen Raum von fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge, entlang der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören.
Hes 45.7
* Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Raum geben zu beiden Seiten der Abgabe für das Heiligtum und des Eigentums der Stadt, neben der Abgabe für das Heiligtum und dem Eigentum der Stadt, im Westen westwärts und im Osten ostwärts, und es soll die Länge einem der Stammesgebiete entsprechen von der Grenze im Westen bis zur Grenze im Osten
Hes 45.8
des Landes. Das soll sein Eigentum sein in Israel, damit * meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Seine nehmen, sondern das Land dem Hause Israel für seine Stämme lassen.
Hes 45.9
So spricht Gott der HERR: * Ihr habt's lange genug schlimm getrieben, ihr Fürsten Israels; laßt ab von Frevel und Gewalttat und tut, was recht und gut ist, und hört auf, Leute in meinem Volk von Haus und Hof zu vertreiben, spricht Gott der HERR.
Hes 45.10
Ihr sollt * rechtes Gewicht und rechten Scheffel und rechtes Maß haben.
Hes 45.11
Ein Scheffel und ein Eimer sollen gleich sein, so daß ein Eimer den zehnten Teil von einem Faß hat und ein Scheffel auch den zehnten Teil von einem Faß; nach dem Faß soll man sie beide messen.
Hes 45.12
Und ein Lot soll zwanzig Gramm haben und ein Pfund fünfzig Lot.
Hes 45.13
Das soll nun die Abgabe sein, die ihr leisten sollt, nämlich den sechsten Teil eines Scheffels von einem Faß Weizen und den sechsten Teil eines Scheffels von einem Faß Gerste.
Hes 45.14
Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Eimers von einem Faß, das zehn Eimer oder zehn Scheffel faßt; denn zehn Eimer sind zehn Scheffel;
Hes 45.15
und je ein Lamm von zweihundert Schafen von den Herden Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, um für sie Sühne zu schaffen, spricht Gott der HERR.
Hes 45.16
Alles Volk des Landes soll diese Abgaben zum Fürsten in Israel bringen.
Hes 45.17
Und * der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten an den Festen, Neumonden und Sabbaten und an allen Feiertagen des Hauses Israel. Er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer darbringen, um Sühne zu schaffen für das Haus Israel.
Hes 45.18
So spricht Gott der HERR: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Stier, der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen.
Hes 45.19
Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Tempel damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des inneren Vorhofs.
Hes 45.20
So sollst du auch tun am ersten Tag des siebenten Monats wegen derer, * die sich verfehlt haben aus Versehen oder Unwissenheit; damit entsühnt ihr den Tempel.
Hes 45.21
Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr * das Passa halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen.
Hes 45.22
An diesem Tag soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Stier zum Sündopfer opfern.
Hes 45.23
Und an den sieben Tagen des Festes soll er dem HERRN täglich ein * Brandopfer darbringen, je sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, und je einen Ziegenbock zum Sündopfer.
Hes 45.24
Zum * Speisopfer aber soll er je einen Scheffel zu einem Stier und einen Scheffel zu einem Widder opfern und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.
Hes 45.25
Vom * fünfzehnten Tag des siebenten Monats an soll er sieben Tage nacheinander feiern wie jene sieben Tage und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.

 

 

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